Die schriftliche Bestätigung von BMI-Werten, Nichtrauchen, Sportaktivitäten, Impfungen usw. sind ohne jeglichen erwiesenen Nutzen für die Gesundheit. Sie sind reine Werbemaßnahmen der jeweiligen Krankenkasse. Im Gegenteil: sie halten den Praxisbetrieb nur unnötig auf und verkürzen leider die ohnehin viel zu geringe Zeit, die für die Betreuung von Patienten zur Verfügung steht. Nach Studien steht deutschen Hausärzten -trotz längerer Arbeitszeit- weniger als die Hälfte der Zeit je Konsultation zur Verfügung wie international üblich.
Noch gibt es viel zu viele Krankenkassen - aber zu wenig Hausärzte.
(1) Das Abstempeln von Bonusheften gehört nicht generell zu den Aufgaben des Vertragsarztes. Nur wenn Durchführung und Dokumentation einer Vorsorgeuntersuchung oder Impfung im selben Quartal erfolgen, muss der Arzt den Eintrag ohne gesonderte Vergütung vornehmen. In allen anderen Fällen stellt der Eintrag keine vertragsärztliche Leistung dar, und der Arzt darf das Ausfüllen des Bonusheftes dem Patienten in Rechnung stellen (nach § 36 Abs. 7 Bundesmantelvertrag Ärzte und Kassen).
(2) Nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichtes dürfen gesetzliche Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten auch OHNE ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren. (AZ L KR 294/09 B ER).