Wann sollte auf eine Behandlung mit Botulinum verzichtet werden?

 

Ob bei Ihnen eine Kontraindikation vorliegt, klären wir selbstverständlich vor einer Behandlung mit Botulinum.

Die wichtigsten Gründe, die gegen eine Behandlung sprechen, sind:

  • akute Entzündungen im Gesicht
  • neuromuskuläre Störungen (z.B. Myasthenia gravis oder Lambert-Eaton-Syndrom)
  • nachgewiesene Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile des verwendeten Botulinum-Präparats
  • Schluckbeschwerden und Dysphagie
  • Blutgerinnungsstörungen oder Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente
  • Therapie mit Aminoglykosid-Antibiotika oder Spectinomycin
  • bestimmte Autoimmunerkrankungen wie die Amyotrophe Lateralsklerose
  • Schwangerschaft oder Stillzeit
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Behandlung mit Botox untersagt.