WARUM BENÖTIGEN WIR ZEIT FÜR DIE ERSTELLUNG EINER ÜBERWEISUNG?

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

 

der Ausstellung einer Überweisung gehen grund­legende und wichtige Überlegungen voran. Bitte lesen Sie folgendes Beispiel:

 

Der Hausarzt:

"Wenn bei meinen Patienten das EKG auffällig ist, schicke ich sie immer zum Herz-Spezialisten, zum Kardiologen. Aber ich habe den Eindruck, dass dabei fast nie etwas heraus kommt."

 

Der Herzspezialist:

"Fast immer, wenn bei meinen Patienten das EKG auffällig ist, kommt bei der Herzkatheter-Untersuchung etwas Auffälliges heraus."

 

Die Krux an der Sache: Beide haben Recht!

 

Aufgabe von uns Hausärzten ist es, die Probleme unserer Patienten so "vorzusortieren", dass die Trefferquote der Fachärzte möglichst hoch ist. Denn wenn alle Patienten mit Brustschmerzen zum Herzspezialisten gingen, fände auch der nur sehr selten etwas.

 

Man schätzt, dass von 100 Patienten, die mit Brustschmerzen

  • zum Hausarzt gehen, nur 5 bis 10 Personen etwas am Herzen haben,
  • zum Herzspezialisten überwiesen werden, schon etwa 30 Personen etwas am Herzen haben,
  • in eine Krankenhaus-Notaufnahme eingewiesen werden, ca. 50 Personen, also die Hälfte, etwas am Herzen haben.

Das bedeutet: je besser wir Hausärzte "vorsortieren“, um so zielgerichteter können die Fachärzte arbeiten.

 

Wenn zum Beispiel alle Patienten mit Schnupfen zum Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder mit Brennen beim Wasserlassen zum Urologen gingen, kämen diese Fachärzte gar nicht mehr dazu, die Arbeit zu leisten, für die sie eigentlich ausgebildet sind.

 

Unsere hausärztliche Verantwortung ist es, gemeinsam mit unseren Patienten heraus­zufinden, welche Beschwerden die Patienten selbst kurieren können, welche in der Hausarzt-Praxis behandelt werden können, wofür der Facharzt gebraucht wird und was nur im Krankenhaus behandelt werden kann.

 

Dabei kann es in beide Richtungen Irrtümer und Fehler geben:

  • Wenn die Fachärzte mit Überweisungen "überschwemmt" werden, können sie nicht ordentlich arbeiten.
  • Wenn eine Überweisung wiederum zu spät erfolgt, kann daraus ein Schaden für den Patienten erwachsen.

Daraus ergibt sich: das Ausstellen einer Überweisung ist eine ärztliche Leistung. Die Arzthelferinnen dürfen nicht selbst entscheiden, ob eine Überweisung nötig ist oder nicht (Ausnahme: ein Facharzt betreibt eine Dauerbehandlung).

 

Weil wir als Hausärzte die Entscheidung aber nicht allein, sondern gemeinsam mit Ihnen treffen möchten, ist es oft sinnvoll, zumindest kurz miteinander zu sprechen.

 

Haben Sie daher bitte Verständnis, dass wir eine Überweisung nicht "mal eben" ausstellen können. Geben Sie uns Zeit, dies verantwortungsvoll zu tun.