Die Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein hohes Gut - sowohl die Erhaltung als auch ihre Wiederherstellung.
Daher wird vom Gesetzgeber klar geregelt: der Arbeitgeber hat gemäß ArbSchG die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter - und das völlig unabhängig von der Größe des Betriebes. Arbeitsplätze und Arbeitsmittel müssen so sicher wie möglich sein. Hierfür muss sich der Arbeitgeber gemäß ASiG §1 Unterstützung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit holen.
Unser betriebsärztlicher Dienst ist für Sie der richtige Ansprechpartner: wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen an, die zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben erforderlich sind.
Wenn sowohl die Arbeitsorganisation als auch die Arbeitsplätze entsprechend der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse gestaltet werden, resultiert eine optimale Betriebsstruktur und damit eine Win-Win-Situation: für den Arbeitgeber und für sein Team.
Unsere Leistungen im Überblick finden Sie hier.
T.G.