Belehrung zum IfSG

Wer im Lebensmittelgewerbe arbeitet, muss nach §43 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. So soll ein Fehlverhalten im Hygienebereich vermieden werden. Gerne bieten wir Ihnen diese Belehrung an - sofern gewünscht auch in Gruppen.

 

Die Belehrung zum IfSG findet in unseren Praxisräumen statt. Die erforderlichen Dokumente erhalten Sie unmittelbar im Anschluss.

 

Die Schulung kostet pro Person 28 Euro, die von Ihnen vor Ort in bar oder mit ec-Karte bezahlt werden. In den meisten Fällen erstatten die Arbeitgeber diese Schulungsgebühr. Sie erhalten selbstverständlich von uns eine entsprechende Rechnung.

 

Bitte beachten Sie: der Schulungsnachweis darf an Ihrem ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein! 

 

Zur Vereinbarung eines Termins setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung - in der Regel können wir hierfür recht kurzfristig Termine anbieten!

T.G.