VERKEHRSMEDIZINISCHER DIENST - LEISTUNGEN

PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE:

Erstbewerber benötigen:

  • eine Sehtestbescheinigung nach § 12 FeV (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)*

  

LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C1, C1E:

Erstbewerber benötigen:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*

Führerscheininhaber müssen diese Untersuchungen zur Verlängerung alle 5 Jahre wiederholen.

Ausnahme: Führerscheine, die zwischen dem 31. 12.1998 und 27.12.2016 ausgestellt wurden, müssen erst ab dem 50. Lebensjahr verlängert werden. Erst ab dann sind diese Untersuchungen alle 5 Jahre erforderlich. 

 

 

LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE:

Erstbewerber benötigen:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*

Führerscheininhaber müssen diese Untersuchungen zur Verlängerung alle 5 Jahre wiederholen.

 

 

Busfahrer der Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE:

Erstbewerber benötigen:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
  • Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV 

Führerscheininhaber bis 49 Jahre benötigen alle 5 Jahre:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*

Führerscheininhaber ab 50 Jahre benötigen alle 5 Jahre:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
  • Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV 

 

Taxi / Mietwagenfahrer der Führerscheinklassen P (Personenbeförderungsschein):

Erstbewerber benötigen:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
  • Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV 

Führerscheininhaber bis 59 Jahre benötigen alle 5 Jahre:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*

Führerscheininhaber ab 60 Jahre benötigen alle 5 Jahre:

  • ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
  • Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
  • Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV 

 

 

Falls Sie sich für eine oder mehrere dieser Leistungen interessieren, dann finden Sie hier eine Kostenübersicht.