PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE:
Erstbewerber benötigen:
- eine Sehtestbescheinigung nach § 12 FeV (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)*
LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C1, C1E:
Erstbewerber benötigen:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Führerscheininhaber müssen diese Untersuchungen zur Verlängerung alle 5 Jahre wiederholen.
Ausnahme: Führerscheine, die zwischen dem 31. 12.1998 und 27.12.2016 ausgestellt wurden, müssen erst ab dem 50. Lebensjahr verlängert werden.
Erst ab dann sind diese Untersuchungen alle 5 Jahre erforderlich.
LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE:
Erstbewerber benötigen:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Führerscheininhaber müssen diese Untersuchungen zur Verlängerung alle 5 Jahre wiederholen.
Busfahrer der Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE:
Erstbewerber benötigen:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
Führerscheininhaber bis 49 Jahre benötigen alle 5 Jahre:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Führerscheininhaber ab 50 Jahre benötigen alle 5 Jahre:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
Taxi / Mietwagenfahrer der Führerscheinklassen P (Personenbeförderungsschein):
Erstbewerber benötigen:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
Führerscheininhaber bis 59 Jahre benötigen alle 5 Jahre:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Führerscheininhaber ab 60 Jahre benötigen alle 5 Jahre:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV
Falls Sie sich für eine oder mehrere dieser Leistungen interessieren, dann finden Sie hier eine Kostenübersicht.