PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1 E:
Erstbewerber benötigen:
- eine Sehtestbescheinigung nach § 12 FeV (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)*
LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE:
Erstbewerber benötigen:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Führerscheininhaber ab dem 45. Lebensjahr benötigen alle 5 Jahre:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV
Taxi / Mietwagenfahrer der Führerscheinklassen P (Personenbeförderungsschein):
Erstbewerber benötigen:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (AUSNAHME: dieser Test kann nicht bei uns NICHT durchgeführt werden)
Führerscheininhaber benötigen alle 5 Jahre:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Führerscheininhaber ab dem 60. Lebensjahr benötigen darüber hinaus:
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (AUSNAHME: dieser Test kann nicht bei uns NICHT durchgeführt werden)
Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE:
Erstbewerber benötigen:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (AUSNAHME: dieser Test kann nicht bei uns NICHT durchgeführt werden)
Führerscheininhaber benötigen alle 5 Jahre:
- ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
- Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
Führerscheininhaber ab dem 50. Lebensjahr benötigen darüber hinaus:
- Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (AUSNAHME: dieser Test kann nicht bei uns NICHT durchgeführt werden)
Falls Sie sich für eine oder mehrere dieser Leistungen interessieren, dann finden Sie hier eine Kostenübersicht.