Wer kann sich seit dem 11. Oktober 2021 weiterhin kostenlos schnelltesten lassen?

Generell gibt es kostenlose Tests nur noch für:

  1. Kinder unter 12 Jahren bzw. Kinder, die in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 geworden sind.
  2. Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne nach einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
  3. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

 

Zudem gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2021. Diese gilt für:

  1. Schwangere sowie für 
  2. Kinder zwischen 12 und 17 Jahre
  3. Studierende aus dem Ausland, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der in Deutschland nicht anerkannt wird.

Begründung: für  Schwangere und Kinder ab 12 Jahren gibt es erst seit kurzem eine Impfempfehlung.

Daher wurde hier eine Übergangsregel eingeführt.

 

 

Was muss vorgewiesen werden?

  • Kinder: amtlicher Ausweis, um das Alter nachzuweisen
  • Schwangere: Mutterpass
  • Menschen mit medizinischen Gründen: ärztlicher Nachweis
  • Studierende aus dem Ausland: Studentenausweis plus Studienbescheinigung sowie Impfausweis